Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeine Bestimmungen

a) Rechtsbeziehung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Genossenschaft «Seilbahn Palfries» (nachstehend Seilbahnunternehmen genannt) für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder gratis – welche das Seilbahnunternehmen erbringt.

Aufgrund der Lesbarkeit wird nur die männliche Form gewählt.

b) Vertrag

Der Kaufvertrag zwischen dem Seilbahnunternehmen und dem Kunden kommt mit dem elektronischen Erwerb des Tickets (mit oder ohne Vorauszahlung des Preises) oder mit dem direkten Erwerb des Billetts bei der Kasse Talstation zustande. Damit werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungsbeschreibungen, Preise und Bedingungen akzeptiert. Diese können von den publizierten Angaben (z.B. im Prospekt) abweichen. Im Zweifelsfall sind die Publikationen auf der Website des Seilbahnunternehmens massgebend.

c) Datenschutz

Das Seilbahnunternehmen beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen und verwendet die von den Nutzern zur Verfügung gestellten Daten ausschliesslich zur Abwicklung des Ticketkaufs und zur Kommunikation mit dem Kunden.

 

  1. Seilbahnbetrieb

a) Betriebseinschränkung oder -einstellung

Sofern der Betrieb eingeschränkt oder eingestellt werden muss, informiert das Seilbahnunternehmen die Kunden über die aktuelle Situation sowie über eine mögliche Rückfahrtmöglichkeit gegen ein kleines Entgelt. Hierfür ist die bei der Fahrtreservation hinterlegte Handynummer dienlich.

b) Personen-/Gütertransport

Mit dem Verkauf eines Tickets verpflichtet sich das Seilbahnunternehmen zur sorgfältigen Erbringung der Leistung resp. zur Beförderung des rechtmässigen Billettinhabers.

Güter werden auf Anfrage und soweit möglich transportiert.

c) Ausschluss vom Transport

Kunden können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie zum Beispiel betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, sich ungebührlich benehmen, Dritte gefährden oder sich den Anordnungen des Personals widersetzen.

Geräte bzw. Ausrüstungen für Hängegleiter und Deltasegler sowie Fahrräder werden nicht transportiert.

d) Ausserbetriebliche Fahrten

Es werden Abendfahrten von 18 bis 22 Uhr (letzte Fahrt 21.45 Uhr) sowie Nachtfahren von 18 bis 24 Uhr (letzte Fahrt 23.45 Uhr) angeboten. Voraussetzung dazu: Kauf von mindestens acht Tickets plus Leistung eines Zuschlags (s. Ziffer 3 lit. f hiernach).

 

  1. Tarife und Zahlungsbedingungen

a) Preise

Die Preise für die Seilbahnfahrten, die Sennis-Rundtour und die Parkplatzbenützung verstehen sich in Schweizer Franken und werden auf der Website www.seilbahn-palfries.ch verbindlich veröffentlicht sowie bei der Tal- und Bergstation angeschlagen. In den Angaben ist die gesetzliche Mehrwertsteuer inbegriffen.

Preisänderungen bleiben vorbehalten.

b) Ticket-/Billetteinteilung

Als Erwachsene                                                         gelten Personen ab erfülltem 16. Altersjahr.

Kinder unter sechs Jahre                                         fahren gratis.

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Altersjahr   haben Anspruch auf ein Kinderticket.

Als Familie gilt                                                           mindestens ein Elternteil und ein bzw. mehrere Kinder (bis zum erfüllten 16. Altersjahr) im eigenen Haushalt.

Für jeden Hund                                                         ist ein Ticket zu lösen. Es wird kein Unterschied in Sachen Grösse und Einfach-/Retourfahrt gemacht.

Sennis-Rundtour                                                       siehe Ausführungen bei Ziffer 4 lit. b hiernach

Es gibt Freifahrt-Billette für                                    SBS-Personalkarten, Geburtstagskinder, Chauffeur und Kulanz.

c) Vergünstigungen

Gruppen ab 16 zahlenden Personen                    haben Anspruch auf eine Preisermässigung, wobei die verantwortliche Person eine Freikarte erhält.

Geburtstagskinder                                                    werden gratis transportiert. Diese haben sich mit einem amtlichen Dokument auszuweisen.

Der Carchauffeur                                                      fährt gratis.

d) Saisonkarten

Für eine Saison können bei der Kasse Talstation Saisonkarten bestellt werden, nämlich für

  • Einzelpersonen und Familien gemäss lit. b hiervor
  • Hunde
  • Parkplatzbenützung gemäss Ziffer 8 hiernach

e) Menschen mit einer Behinderung

Menschen mit einer Behinderung bezahlen den normalen Ticketpreis, während die Begleitperson/der Begleithund eine Freikarte erhält. Die Behinderung bzw. der Anspruch auf eine Begleitung ist auszuweisen.

f) Abend-/Nachtfahrten

Nebst den Ticketpreisen ist ein Pauschalzuschlag zu entrichten. Sofern die Bergfahrt um 18 Uhr oder später erfolgt, besteht kein Anspruch auf den Gruppentarif. Saisonkarten werden berücksichtigt.

g) Ticketlösung – Billettbezug

Der Kunde trägt die Verantwortung für die korrekte Bestellung im Ticketshop. Bei der Kasse Talstation erhält der Kunde für sich (allenfalls auch für seinen Hund) das zutreffende Kartonbillett als Fahrtausweis.

Die Buchungsbestätigung muss beim Billettbezug in elektronischer oder ausgedruckter Form vorgewiesen werden können.

Wird nur die Talfahrt in Anspruch genommen, ist nach der Fahrt bei der Kasse Talstation das Billett nachzulösen.

h) Billettkontrolle

Das Kartonbillett oder die Saisonkarte ist vor dem Besteigen der Seilbahnkabine dem Maschinisten vorzuweisen. Dieser entwertet das Billett mit einer Lochzange und händigt es wieder aus.

i) Gültigkeit der Billetts/Saisonkarten

Sowohl die Billetts als auch die Saisonkarten sind nur während den offiziellen, publizierten Betriebstagen und -zeiten gültig.

Die Billetts sind im Übrigen während sieben Tagen gültig.

Die Gültigkeit der Saisonkarte ist beschränkt auf ein Sommer-Halbjahr. Diese ist persönlich und nicht übertragbar.

 

  1. Reservationen

a) Seilbahnfahrt

Die Kapazität der Seilbahn ist auf acht Personen pro Fahrt bzw. auf 32 Personen pro Stunde beschränkt. Um sicherzugehen, dass die geplante Fahrt möglich ist, ist diese über das elektronische Reservationssystem (Ticketshop) zu reservieren. Eine Reservation nimmt auch das Kassenpersonal Talstation telefonisch oder persönlich während der ordentlichen Betriebszeit entgegen.

Der Kunde hat sich 15 Minuten vor der Fahrt bei der Tal- bzw. Bergstation einzufinden und sich beim Kassenpersonal respektive beim Bergdiensthabenden zu melden. In jedem Fall bleibt der reservierte Platz bis fünf Minuten vor der Abfahrt reserviert. Nachher verfällt die Reservation.

Mit der Reservation wird mindestens der Vor- und Nachname, die E-Mail-Adresse sowie die Handynummer erfasst. Über die E-Mail-Adresse wird die erfolgte Reservation bestätigt und die Handynummer wird für allfällige Notfälle benötigt.

Reservationsaufträge per E-Mail werden vom Kassenpersonal Talstation nicht bearbeitet.

Es ist nicht möglich, einen Platz für den Hund zu reservieren. Gewünscht ist, dass bei der Reservation in der Spalte «Mitteilung» ein Hinweis über das Mitführen eines Hundes festgehalten wird.

b) Sennis-Rundtour

Es können Kombitickets für die Sennis-Rundtour direkt über den Ticketshop auf der Website des Seilbahnunternehmens oder an der Kasse Talstation gekauft werden. Diese berechtigen für eine Seilbahn-Bergfahrt sowie eine Talfahrt mit dem Bus vom Hotel Kurhaus Sennis bis zur Talstation.

Die Abfahrt beim Hotel erfolgt jeweils um 16 Uhr (bei Grossandrang erste Fahrt um 15 Uhr), ab Ende September bis Betriebsschluss eine Stunde früher. Der Kunde hat sich rechtzeitig beim Hotel gegen Abgabe des vom Billett abzutrennenden Coupons zu melden.

Gruppen erwerben an der Kasse Talstation nur das Billett für eine Bergfahrt und lösen das Ticket für die Talfahrt mit dem Bus direkt beim Hotel Kurhaus Sennis.

Vom Familienrabatt profitieren Personen mit Kindern bis zum erfüllten 16. Altersjahr, die im gleichen Haushalt leben. Der Familienrabatt wird bei der Buchung der Sennis-Rundtour direkt im Ticketshop übernommen.

Das Kassenpersonal Talstation ist für die Reservation der nötigen Plätze im Bus besorgt, während das Hotel Kurhaus Sennis für die Busfahrt zur Talstation verantwortlich zeichnet.

c) Gruppen

Die Fahrtenreservation für Gruppen erfolgt während des Seilbahnbetriebs durch das Kassenpersonal Talstation in Absprache mit dem Besteller. Im Winter-Halbjahr (ausserhalb des Betriebs) ist mit dem Leiter Kasse Kontakt aufzunehmen (info@seilbahn-palfries.ch oder Tel. 081 599 43 79).

Eine Gruppe besteht aus 16 und mehr Personen (Erwachsene und Kinder 6+ Jahre). Diese hat Anspruch auf Ermässigung des Seilbahn-Ticketpreises. Die verantwortliche Person erhält überdies ein Gratisbillett, soweit es den Transport mit der Seilbahn Palfries betrifft. Dagegen kauft diese vorgängig der Fahrten alle Billette zusammen und ist für deren Verteilung besorgt.

Schulklassen: Sofern insgesamt 16 und mehr Personen transportiert werden, fahren diese zum Gruppentarif. Pro Klasse erhalten die Lehrperson ein Gratisbillett und eine Begleitperson ein gleichlautendes Billett wie die Schüler. Weitere erwachsene Personen bezahlen ein normales Billett zum Gruppentarif.

d) Abend- und Nachtfahrten

Die Reservation ist telefonisch mindestens sieben Tage im Voraus mit dem Kassenpersonal Talstation abzusprechen. Die Spezialfahrt wird vorgängig durch das Seilbahnunternehmen schriftlich bestätigt.

 

  1. Rückerstattungsansprüche

a) Grundsatz

Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht bei Billettverlust, Nichterscheinen, Ausbleiben bei ungünstigen Wetterverhältnissen oder Verzicht auf die Retourfahrt sowie bei Doppel- oder Falschbuchungen (falsches Datum, falsche Anzahl Tickets usw.).

b) Teilweise oder gänzliche Betriebseinstellung

Bei vorübergehender oder gänzlicher Einstellung des Seilbahnbetriebs hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises in Form eines Wertgutscheins der Seilbahn Palfries, sofern er die Dienste des Seilbahnunternehmens noch nicht in Anspruch genommen hat. Alternativ kann beim Kassenpersonal Talstation kostenlos eine Umbuchung gewünscht werden. Weitere Entschädigungen schuldet das Seilbahnunternehmen dem Kunden nicht.

c) Unfall/Krankheit

Der Kunde kann den Ticketpreis bei Krankheit oder Unfall in Form eines Wertgutscheins der Seilbahn Palfries zurückverlangen, sofern er sein Ausbleiben bis spätestens am Vortag dem Kassenpersonal Talstation telefonisch mitteilt. Es ist auch eine Umbuchung der Reservation möglich.

 

  1. Zahlung

a) Grundsatz

Bei den Preisangaben im Prospekt und auf der Website handelt es sich um Schweizer Franken. Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss (elektronische Reservation) bzw. beim Bezug des Billetts bei der Kasse Talstation. Neben Bargeld in Schweizer Franken, EUR (in Noten) und Reka-Checks akzeptiert das Seilbahnunternehmen die gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel (TWINT, PostFinance-, Reka-, V PAY- und Heidiland Geschenkkarte sowie Maestro-, VISA- und Master-Card). Retourgeld wird in Schweizerfranken ausbezahlt.

In Ausnahmefällen (z.B. bei Gruppenreservationen mit vorgängiger schriftlicher Vereinbarung) ist ein Billettkauf gegen Rechnung möglich.

b) Preis- und Leistungsänderungen

Das Seilbahnunternehmen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben und Preise kurzfristig zu ändern. Massgebend sind immer die Publikationen auf der Website des Seilbahnunternehmens.

 

  1. Gutscheine

Von 2016 bis 2022/2023 wurden Sachgutscheine für definierte Fahrten ausgestellt. Diese haben kein Verfallsdatum und können demzufolge jederzeit beim Kassenpersonal Talstation eingelöst werden.

Ab 2023 gibt es nur noch elektronisch ausgestellte und ausgedruckte Wertgutscheine (mit QR-Code), die beim Kauf eines Tickets oder von Kioskartikeln eingesetzt werden können. Deren Gültigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

  1. Parkplatz

a) Lokalisation

Für das Abstellen von Personenwagen stehen die Parkfelder Nrn. 1 – 66 vor der Talstation zur Verfügung. An den Samstagen sowie an den gesetzlichen Sonn- und Feiertagen steht auch die gelb als «Güterumschlag» markierte Fläche entlang der Zufahrtsstrasse (Ludiweg) zur Verfügung.

Die Fahrzeuge sind so zu parken, dass nur ein Feld in Anspruch genommen wird.

Für einen Car besteht eine Abstellmöglichkeit seitlich der Talstation. Die Benützungsgebühr ist identisch wie bei einem Personenwagen.

Für Motor- und Fahrräder besteht die unentgeltliche Abstellmöglichkeit nordöstlich der Talstation (Seilbahnausfahrt / entlang der hölzernen Abgrenzungswand).

b) Benützungsgebühr

Die Benützung des Parkplatzes ist in jedem Fall gebührenpflichtig. Hierfür ist ein Ticket beim Gebührenautomaten (zu finden bei der südwestlichen Ecke der Talstation) zu lösen.

Die Benützungsgebühr, in der die gesetzliche Mehrwertsteuer inbegriffen ist, bezieht sich auf die Dauer von 24 Stunden.

Hierfür kann auch eine Saisonkarte bei der Kasse Talstation erworben werden.

Das gelöste Ticket für die Parkplatzbenützung respektiv die Saisonkarte ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu deponieren.

Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Benützungsgebühr, sofern keine Bergfahrt (ausgebucht) mit der Seilbahn möglich ist.

c) Parkdauer

Unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Gebühr bezahlt wird, darf das Fahrzeug länger als 24 Stunden (maximal sieben Tage) abgestellt werden, und zwar im Bereich der Parkplatz-Nummern 1 bis 5.

d) Haftung

Die Parkplätze sind nicht überwacht. Jegliche Haftung für Schäden an den Fahrzeugen, die während der Parkdauer entstehen, wird vom Seilbahnunternehmen abgelehnt.

Der Benutzer haftet für jeden Schaden, den er bei der Benützung des Parkplatzes verursacht (z.B. Beschädigung der Abschrankung).

Sofern alle Abstellplätze besetzt sind, hat der Saisonkartenbesitzer kein Anrecht auf einen Parkplatz.

e) Kontrollgänge

Das Seilbahnunternehmen führt über die Lösung des Parktickets Kontrollen durch. Fehlbare Fahrzeughalter werden angehalten, die Benützungsgebühr nachzuzahlen.

 

  1. Haftung

Soweit zulässig wird die Haftung des Seilbahnunternehmens auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

 

  1. Änderungen der AGB

Das Seilbahnunternehmen behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen werden durch das Seilbahnunternehmen auf dessen Website veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Mels.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vom Verwaltungsrat der Genossenschaft «Seilbahn Palfries» erlassen worden im März 2024.